Platzbelegung und Spielzeiten
1. Platzbelegung
Als Belegungszeit gilt ein Zeitraum von 60 Minuten, beginnend zur vollen Stunde.
Auf den Plätzen dürfen sich nur Spieler(innen) aufhalten, deren eigene Namen zur jeweiligen Belegungszeit in der Belegungsliste bzw. Gästeliste eingetragen sind.
Alle Vereinsmitglieder sind verpflichtet, sich vor Spielbeginn in die Belegungsliste einzutragen (wird auf Platz 2 gespielt, sind außerdem die persönlichen Spielmarken zu setzen).Für ein Doppel sind alle vier Spieler einzutragen (bzw. für Platz 2 zu setzen).
Ohne Eintragung in die Belegungsliste besteht keine Spielberechtigung.
Eine Mehrfachbelegung pro Tag durch dieselben Vereinsmitglieder ist nur dann gestattet, wenn keine anderen Vereinsmitglieder Anspruch auf die betreffende Spielzeit erheben.
Manipulationen an der Belegungsliste haben eine sofortige Spielsperre zur Folge.
Weitere Maßnahmen behält sich der Vorstand vor.
2. „Spontanplätze“
Die Plätze 1 und 3 sind „Spontanplätze“.
Die Reservierung der „Spontanplätze“ kann frühestens 90 Minuten vor Beginn der Belegungszeit erfolgen.
Zu diesem Zeitpunkt und für die Wartezeit bis Beginn der Belegungszeit muss mindestens eine(r) der Spieler(innen) auf der Anlage anwesend sein. Andersfalls erlischt die Spielberechtigung.
Forderungsspiele finden auf den Spontanplätzen statt und können länger als eine Belegungszeit dauern.
3. Reservierungsplatz
Platz 2 ist der Reservierungsplatz.
Der Reservierungsplatz kann bis zu 7 Tage im Voraus für eine Belegungszeit reserviert werden (Eintragung in die Belegungsliste und Setzen der persönlichen Spielmarken).
Ist 15 Minuten nach Beginn der Belegungszeit das Spiel noch nicht begonnen worden, erlischt der Anspruch auf die laufende Belegungszeit und kann von anderen Vereinsmitgliedern (und Gästen) belegt werden.
Erst nach Ende der Belegungszeit sind die persönlichen Spielmarken für neue Reservierungen zu verwenden bzw. zu entfernen.
4. Veranstaltungen
Punktspiele, Clubturniere, Freundschaftsspiele, u.s.w. sind vom Ausrichter rechtzeitig in Abstimmung mit dem Vorstand bekannt zu geben.
Diese Veranstaltungen haben Vorrang vor Einzelbegegnungen.
5. Anhang
Der Anhang ist zu beachten. Er ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.
Es wird im Interesse aller Vereinsmitglieder des TCI gebeten, auf unserer Anlage Sportsgeist, Fairness und Kameradschaft walten zu lassen.
Diese Satzung ersetzt die bisherige und tritt mit Wirkung zum 28.04.2002 in Kraft.
Heinde, den 23.04.02